Physikalisch oder virtuell – wir erklären das gängigste Messkonzept für Mieterstrom: wie Summenzähler und Unterzähler zusammenspielen und worin sich die beiden Varianten unterscheiden.
Das Summenzählermodell ist das bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten mit Abstand am häufigsten eingesetzte und kosteneffiziente Zählerkonzept. Das Grundprinzip ist überschaubar: Ein Summenzähler am Netzanschlusspunkt erfasst den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und die Einspeisung in das öffentliche Netz. Zusätzliche Unterzähler – ein Zähler je Wohneinheit – erfassen den Verbrauch der einzelnen Mietparteien.
Der vor Ort erzeugte PV-Strom wird dabei vorrangig im Gebäude, also in der Kundenanlage, genutzt. Nur der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist, und nur der Fehlbetrag wird aus dem Netz bezogen. So bleibt möglichst viel des selbst erzeugten Stroms im Haus.
Sitzt am Netzanschlusspunkt und misst den gesamten Strombezug aus dem und die Einspeisung in das öffentliche Netz – also die Schnittstelle des Gebäudes zum Versorgungsnetz.
Je Wohneinheit ein eigener Zähler. Die Unterzähler erfassen den individuellen Verbrauch der einzelnen Mietparteien als Basis für eine verbrauchsgenaue Abrechnung.
Das Summenzählermodell lässt sich auf zwei Wegen umsetzen – über physische Messtechnik oder rechnerisch auf Basis intelligenter Messsysteme.
Es gibt einen physischen Summenzähler. Die Mengen für Netzbezug, Einspeisung und Eigenverbrauch ergeben sich aus den physischen Messungen von Summenzähler und Unterzählern. Das Modell ist etabliert und vergleichsweise einfach.
Es gibt keinen physischen Summenzähler. Stattdessen messen intelligente Messsysteme (iMSys) die Erzeugung und den Verbrauch je Zählpunkt. Die Summenbildung und Aufteilung erfolgt rechnerisch per Software, typischerweise in 15-Minuten-Intervallen. Auch Netzbezug und Einspeisung werden rechnerisch ermittelt.
| Merkmal | Physikalisch | Virtuell |
|---|---|---|
| Physischer Summenzähler | Ja | Nein |
| Unterzähler je Wohneinheit | Erforderlich | Erforderlich, als iMSys |
| Summenbildung | Über Hardware | Rechnerisch per Software |
| iMSys erforderlich | Nein | Ja |
| Ermittlung von Netzbezug & Einspeisung | Gemessen | Rechnerisch |
In beiden Varianten muss das Messkonzept sicherstellen, dass alle für Abrechnung, Netzbilanzierung und EEG-Abrechnung erforderlichen Messwerte vorliegen. Gemessen wird dabei „so genau wie technisch möglich".
Mit dem Solarpaket I 2024 wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG eingeführt. Auch hier wird der erzeugte Strom rechnerisch in 15-Minuten-Intervallen unter den Teilnehmern aufgeteilt. Auf den selbst erzeugten und intern verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte und Umlagen an. Das klingt zunächst ähnlich wie das virtuelle Summenzählermodell – ist aber ein verwandtes, eigenständiges Modell und nicht dasselbe wie der klassische, EEG-geförderte Mieterstrom.
Ob physikalisch oder virtuell – wattwallet bildet beide Varianten des Summenzählermodells ab und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Aufteilung und Abrechnung nach den Vorgaben des Mieterstromgesetzes und § 42a EnWG. Beim virtuellen Modell kommen die Messwerte aus den intelligenten Messsystemen, deren Daten über einen Energie-Service-Anbieter bereitgestellt werden.
Die Software hilft, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten – die rechtliche Verantwortung für das Projekt verbleibt beim Betreiber.
Beim physikalischen Modell gibt es einen physischen Summenzähler; Netzbezug, Einspeisung und Eigenverbrauch ergeben sich aus den physischen Messungen von Summenzähler und Unterzählern. Beim virtuellen Modell gibt es keinen physischen Summenzähler – intelligente Messsysteme (iMSys) messen je Zählpunkt, und die Summenbildung sowie die Ermittlung von Netzbezug und Einspeisung erfolgen rechnerisch per Software, typischerweise in 15-Minuten-Intervallen.
Ja. Voraussetzung sind intelligente Messsysteme (iMSys) an den relevanten Zählpunkten. Sie messen Erzeugung und Verbrauch je Zählpunkt, sodass Summenbildung sowie Netzbezug und Einspeisung rechnerisch per Software ermittelt werden können.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG (Solarpaket I 2024) teilt den erzeugten Strom ebenfalls rechnerisch in 15-Minuten-Intervallen auf. Sie ist jedoch ein verwandtes, eigenständiges Modell: Es besteht kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag, und der Betreiber ist von den umfangreichen Lieferantenpflichten der Vollversorgung befreit, muss aber darauf hinweisen, dass die Anlage den Bedarf nicht jederzeit vollständig deckt.
Das Summenzählermodell ist das bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten mit Abstand am häufigsten eingesetzte und kosteneffiziente Zählerkonzept. Es lässt sich physikalisch über einen physischen Summenzähler oder virtuell auf Basis intelligenter Messsysteme umsetzen.
Ob physikalisch oder virtuell – wir zeigen Ihnen in einer persönlichen Demo, wie wattwallet Ihr Messkonzept abbildet und Sie bei der Mieterstromabrechnung unterstützt.