Mieter
Mieter erhalten sauberen Strom direkt aus dem eigenen Haus – zu planbaren Konditionen und mit klarer Kostenersparnis.
Alles über das Mieterstromgesetz: Vorteile, rechtliche Anforderungen, Abrechnung und Förderung erklärt
Das Mieterstromgesetz ist ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und regelt seit 2017, wie Strom aus Solaranlagen direkt an Mieter geliefert und von ihnen vor Ort verbraucht werden kann.
Statt nur Einfamilienhäuser mit Dach-PV zu fördern, öffnet das Mieterstromgesetz die Energiewende für Mehrfamilienhäuser – und damit für über die Hälfte der Menschen, die in Deutschland zur Miete wohnen. Die Energieaufteilung erfolgt dabei nach klar definierten Regeln.
Die Grundidee hinter dem Mieterstromgesetz
Aus der Dachfläche wird ein gemeinsames Energieprojekt für Vermieter und Mieter.
Ziel ist es, Solarstrom dort zu nutzen, wo er entsteht – im Haus. Dadurch entstehen weniger Netzgebühren, geringere CO₂-Emissionen und ein direkt spürbarer Vorteil für alle Beteiligten.
Wie Mieterstrom in der Praxis funktioniert
Am einfachsten lässt sich Mieterstrom als kleiner, geschlossener Energiekreislauf im Gebäude verstehen:
In einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird
Ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Letztverbraucher (Mieter) im selben Gebäude oder in Wohngebäuden in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert wird
Innerhalb des Gebäudekomplexes verbraucht wird
Mieterstrom schafft eine klassische Win-win-Situation: Mieter sparen, Eigentümer erschließen neue Erlöse und die Gesellschaft profitiert klimaseitig.
Mieter
Mieter erhalten sauberen Strom direkt aus dem eigenen Haus – zu planbaren Konditionen und mit klarer Kostenersparnis.
Vermieter & Eigentümer
Für Eigentümer wird das Dach zur Einnahmequelle und zum Modernisierungshebel für die Immobilie.
Gesellschaft & Umwelt
Vor Ort erzeugter Solarstrom reduziert Netzausbau-Bedarf und CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor.
Drei Bereiche sind entscheidend: Wie die Anlage ausgelegt ist, wie Verträge gestaltet werden und wie der Zuschlag berechnet wird.
Voraussetzungen für die Mieterstrom-Förderung
Technische & räumliche Kriterien
Damit der Mieterstromzuschlag gezahlt wird, muss das Projekt bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen:
Regeln für Mieterstromverträge
Schutz der Mieter:innen
Verträge müssen fair, transparent und unabhängig vom Mietvertrag sein. Mehr zum Thema Vertragsmanagement:
Der Mieterstromzuschlag nach EEG
Laufende Förderung pro Kilowattstunde gemäß Bundesnetzagentur
Wovon hängt die Höhe des Mieterstromzuschlags ab?
Beispielhafte Zuschlagsstaffelung (Stand 2025)
Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Werte sind den EEG-Regelungen zu entnehmen.
Weitere rechtliche Pflichten beim Mieterstrom
Zusätzlich zu Anlage, Verträgen und Zuschlag müssen einige Pflichten dauerhaft beachtet werden – gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Mit der Entscheidung für Mieterstrom wird der Anlagenbetreiber rechtlich zum Stromlieferanten. Das bedeutet: Es geht nicht nur um die Technik auf dem Dach, sondern auch um Meldeprozesse, Messkonzepte und Datenschutz.
Viele dieser Aufgaben lassen sich digital abbilden – wichtig ist, dass sie von Anfang an sauber konzipiert und kontinuierlich eingehalten werden. Genau hier setzen spezialisierte Lösungen wie wattwallet an.
Meldepflichten
Regelmäßige Meldungen an die Bundesnetzagentur und den Netzbetreiber gemäß EEG
Messkonzepte
Gesetzeskonforme Messgeräte und Erfassung von Erzeugung und Verbrauch nach Eichrecht
Stromlieferantenrolle
Der Mieterstrom-Anlagenbetreiber wird zum Stromlieferanten mit entsprechenden Pflichten nach EnWG
Datenschutz (DSGVO)
DSGVO-konforme Verarbeitung aller Mieterstrom-Verbrauchsdaten mit klaren Einwilligungen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mieterstromgesetz
Mieterstrom wird auf dem Gebäude erzeugt, in dem er auch verbraucht wird. Er durchläuft nicht das öffentliche Stromnetz und ist daher von Netzentgelten, der EEG-Umlage und einigen Steuern befreit. Dadurch ist er günstiger als normaler Netzstrom. Zudem ist sein CO₂-Fußabdruck deutlich geringer.
Nein, die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig. Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er den Mieterstrom beziehen möchte oder einen anderen Stromanbieter wählt. Die Entscheidung muss unabhängig vom Mietvertrag sein.
In diesem Fall kommt zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz - ähnlich wie bei einer Eigenverbrauchsanlage. Die Verteilung des vorhandenen Solarstroms kann nach verschiedenen Methoden erfolgen, z.B. gleichmäßig oder verbrauchsabhängig. wattwallet bietet verschiedene Verteilungsmodelle an, die je nach Bedarf gewählt werden können.
Die Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber, der als Stromlieferant auftritt. Dies kann der Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister sein. Mit wattwallet wird die gesamte Verwaltung automatisiert, sodass der administrative Aufwand minimal ist.
Die Hauptkosten entstehen durch die Installation der Solaranlage und ggf. notwendiger Messtechnik. Hinzu kommen laufende Kosten für die Verwaltung und Abrechnung. Diesen Kosten stehen jedoch die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie der Mieterstromzuschlag gegenüber. wattwallet hilft dabei, die Betriebskosten zu minimieren und die Rentabilität zu maximieren.
Starten Sie Ihr Mieterstromprojekt mit wattwallet und profitieren Sie von automatisierter Verwaltung und garantierter Gesetzeskonformität. Sehen Sie sich eine Beispiel-Rechnung an.