wattwallet.
StartseiteMieterstromgesetzBeispielrechnung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Das Mieterstromgesetz einfach erklärt

Alles über das Mieterstromgesetz: Vorteile, rechtliche Anforderungen, Abrechnung und Förderung erklärt

EINFÜHRUNG

Was ist das Mieterstromgesetz?

Das Mieterstromgesetz ist ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und regelt seit 2017, wie Strom aus Solaranlagen direkt an Mieter geliefert und von ihnen vor Ort verbraucht werden kann.

Statt nur Einfamilienhäuser mit Dach-PV zu fördern, öffnet das Mieterstromgesetz die Energiewende für Mehrfamilienhäuser – und damit für über die Hälfte der Menschen, die in Deutschland zur Miete wohnen. Die Energieaufteilung erfolgt dabei nach klar definierten Regeln.

Die Grundidee hinter dem Mieterstromgesetz

Aus der Dachfläche wird ein gemeinsames Energieprojekt für Vermieter und Mieter.

Ziel ist es, Solarstrom dort zu nutzen, wo er entsteht – im Haus. Dadurch entstehen weniger Netzgebühren, geringere CO₂-Emissionen und ein direkt spürbarer Vorteil für alle Beteiligten.

Dezentrale Energieerzeugung fördern
Mieter an der Energiewende beteiligen
Stromnetze entlasten durch lokalen Verbrauch
CO₂-Emissionen reduzieren

Wie Mieterstrom in der Praxis funktioniert

Am einfachsten lässt sich Mieterstrom als kleiner, geschlossener Energiekreislauf im Gebäude verstehen:

1

In einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird

2

Ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Letztverbraucher (Mieter) im selben Gebäude oder in Wohngebäuden in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert wird

3

Innerhalb des Gebäudekomplexes verbraucht wird

VORTEILE

Wer profitiert vom Mieterstrom?

Mieterstrom schafft eine klassische Win-win-Situation: Mieter sparen, Eigentümer erschließen neue Erlöse und die Gesellschaft profitiert klimaseitig.

Mieter

Mieter erhalten sauberen Strom direkt aus dem eigenen Haus – zu planbaren Konditionen und mit klarer Kostenersparnis.

Günstigerer Strom (mindestens 10% unter Grundversorgertarif)
Teilnahme an der Energiewende ohne eigene Investition
Geringere Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen
Verbesserung der persönlichen CO₂-Bilanz

Vermieter & Eigentümer

Für Eigentümer wird das Dach zur Einnahmequelle und zum Modernisierungshebel für die Immobilie.

Zusätzliche Einnahmequelle durch Mieterstromzuschlag
Wertsteigerung der Immobilie
Attraktivität für umweltbewusste Mieter
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Energieeffizienz

Gesellschaft & Umwelt

Vor Ort erzeugter Solarstrom reduziert Netzausbau-Bedarf und CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor.

Beschleunigung der Energiewende im Wohnsektor
Entlastung der Stromnetze durch lokalen Verbrauch
Reduktion von CO₂-Emissionen
Schaffung lokaler Arbeitsplätze in der Solarbranche
ANFORDERUNGEN

Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen

Drei Bereiche sind entscheidend: Wie die Anlage ausgelegt ist, wie Verträge gestaltet werden und wie der Zuschlag berechnet wird.

Voraussetzungen für die Mieterstrom-Förderung

Technische & räumliche Kriterien

Damit der Mieterstromzuschlag gezahlt wird, muss das Projekt bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Die Solaranlage auf einem Wohngebäude installiert sein (min. 40% Wohnfläche)
  • Die Anlagenleistung max. 100 kWp betragen
  • Der Strom direkt an Letztverbraucher im selben Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert werden
  • Der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden

Regeln für Mieterstromverträge

Schutz der Mieter:innen

Verträge müssen fair, transparent und unabhängig vom Mietvertrag sein. Mehr zum Thema Vertragsmanagement:

  • Preis muss mindestens 10% unter dem lokalen Grundversorgertarif liegen
  • Maximale Laufzeit von 1 Jahr, danach einfache Kündbarkeit
  • Entkopplung vom Mietvertrag (freie Anbieterwahl muss gewährleistet sein)
  • Transparente Abrechnung mit genauer Aufschlüsselung

Der Mieterstromzuschlag nach EEG

Laufende Förderung pro Kilowattstunde gemäß Bundesnetzagentur

Wovon hängt die Höhe des Mieterstromzuschlags ab?

  • Der Größe der Solaranlage (kleiner = höherer Zuschlag)
  • Dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage
  • Dem tatsächlich an Mieter gelieferten Solarstrom

Beispielhafte Zuschlagsstaffelung (Stand 2025)

Anlage bis 10 kWp4,5 Cent/kWh
Anlage 10–40 kWp3,9 Cent/kWh
Anlage 40–100 kWp2,1 Cent/kWh

Die Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Werte sind den EEG-Regelungen zu entnehmen.

Weitere rechtliche Pflichten beim Mieterstrom

Zusätzlich zu Anlage, Verträgen und Zuschlag müssen einige Pflichten dauerhaft beachtet werden – gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Laufende Pflichten

Mit der Entscheidung für Mieterstrom wird der Anlagenbetreiber rechtlich zum Stromlieferanten. Das bedeutet: Es geht nicht nur um die Technik auf dem Dach, sondern auch um Meldeprozesse, Messkonzepte und Datenschutz.

Viele dieser Aufgaben lassen sich digital abbilden – wichtig ist, dass sie von Anfang an sauber konzipiert und kontinuierlich eingehalten werden. Genau hier setzen spezialisierte Lösungen wie wattwallet an.

Praktischer Tipp: Legen Sie alle Pflichten als wiederkehrende Aufgaben (z. B. Meldefristen, Prüfungen der Messkonzepte, Datenschutz-Checks) an – so bleiben Sie dauerhaft compliant.
1 / 4

Meldepflichten

Regelmäßige Meldungen an die Bundesnetzagentur und den Netzbetreiber gemäß EEG

2 / 4

Messkonzepte

Gesetzeskonforme Messgeräte und Erfassung von Erzeugung und Verbrauch nach Eichrecht

3 / 4

Stromlieferantenrolle

Der Mieterstrom-Anlagenbetreiber wird zum Stromlieferanten mit entsprechenden Pflichten nach EnWG

4 / 4

Datenschutz (DSGVO)

DSGVO-konforme Verarbeitung aller Mieterstrom-Verbrauchsdaten mit klaren Einwilligungen

HÄUFIGE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mieterstromgesetz

Was unterscheidet Mieterstrom von normalem Strom?

Mieterstrom wird auf dem Gebäude erzeugt, in dem er auch verbraucht wird. Er durchläuft nicht das öffentliche Stromnetz und ist daher von Netzentgelten, der EEG-Umlage und einigen Steuern befreit. Dadurch ist er günstiger als normaler Netzstrom. Zudem ist sein CO₂-Fußabdruck deutlich geringer.

Müssen alle Mieter im Gebäude teilnehmen?

Nein, die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig. Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er den Mieterstrom beziehen möchte oder einen anderen Stromanbieter wählt. Die Entscheidung muss unabhängig vom Mietvertrag sein.

Wie wird der Strom verteilt, wenn die Solaranlage nicht genug für alle produziert?

In diesem Fall kommt zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz - ähnlich wie bei einer Eigenverbrauchsanlage. Die Verteilung des vorhandenen Solarstroms kann nach verschiedenen Methoden erfolgen, z.B. gleichmäßig oder verbrauchsabhängig. wattwallet bietet verschiedene Verteilungsmodelle an, die je nach Bedarf gewählt werden können.

Wer ist für die Abrechnung und Verwaltung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber, der als Stromlieferant auftritt. Dies kann der Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder ein beauftragter Dienstleister sein. Mit wattwallet wird die gesamte Verwaltung automatisiert, sodass der administrative Aufwand minimal ist.

Welche Kosten entstehen für die Umsetzung eines Mieterstromprojekts?

Die Hauptkosten entstehen durch die Installation der Solaranlage und ggf. notwendiger Messtechnik. Hinzu kommen laufende Kosten für die Verwaltung und Abrechnung. Diesen Kosten stehen jedoch die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie der Mieterstromzuschlag gegenüber. wattwallet hilft dabei, die Betriebskosten zu minimieren und die Rentabilität zu maximieren.

JETZT STARTEN

Bereit für rechtssicheren Mieterstrom?

Starten Sie Ihr Mieterstromprojekt mit wattwallet und profitieren Sie von automatisierter Verwaltung und garantierter Gesetzeskonformität. Sehen Sie sich eine Beispiel-Rechnung an.

Kompatible Energiesysteme entdecken