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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform wattwallet

Stand: 16.03.2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Zielgruppe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Plattform wattwallet sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der rimraf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rhenus-Platz 3, 59439 Holzwickede, vertreten durch die Geschäftsführung Moritz Becker, E-Mail: info@wattwallet.de, nachfolgend „wattwallet“ genannt. wattwallet betreibt eine digitale Plattform zur Erfassung, Verarbeitung, Plausibilisierung, Aufbereitung, Dokumentation und abrechnungsbezogenen Auswertung energiewirtschaftlicher Daten, insbesondere im Zusammenhang mit Mieterstrommodellen, Gebäuden mit dezentraler Erzeugung, Unterzählerstrukturen, Reststrombezug, verbrauchsabhängigen Umlagen sowie vergleichbaren energiewirtschaftlichen oder immobilienbezogenen Anwendungsfällen.

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Vermieter, Eigentümer, Verwalter, Betreiber von Energieanlagen, Contractoren, Immobiliengesellschaften, Energieunternehmen sowie sonstige gewerbliche oder institutionelle Nutzer, nachfolgend insgesamt „Kunde“ genannt. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Plattform ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen, hoheitlichen oder institutionellen Tätigkeit zu nutzen.

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen wattwallet und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform sowie über ergänzende Leistungen, insbesondere Onboarding, Datenmigration, Schulungen, Support, Schnittstellenanbindungen, technische Beratung, Reporting, Auswertungen oder sonstige Zusatzleistungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wattwallet ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn wattwallet der Geltung abweichender Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB im Umfang ihres Regelungsgehalts vor.

2. Stellung von wattwallet und Rollenabgrenzung

wattwallet erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber dem Kunden. wattwallet wird durch die Nutzung der Plattform weder Partei eines Mieterstromvertrags noch Partei eines Stromliefervertrags noch Partei sonstiger Liefer-, Nutzungs-, Miet-, Nebenkosten- oder Abrechnungsverhältnisse zwischen dem Kunden und Dritten, insbesondere Mietern, Bewohnern, Eigentümern, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern oder sonstigen Endkunden. wattwallet wird insbesondere nicht Stromlieferant, nicht Energieversorger, nicht Vermieter, nicht Messstellenbetreiber, nicht Netzbetreiber und nicht Abrechnungsadressat gegenüber Mietern oder sonstigen Letztverbrauchern, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und gesondert etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Soweit gesetzliche Anforderungen an Mieterstrommodelle, Mieterstromverträge, Stromlieferverträge, Rechnungsinhalte, Informationspflichten, Stromkennzeichnung, Preisänderungen, Transparenzpflichten oder sonstige energierechtliche, steuerliche oder mietrechtliche Vorgaben bestehen, ist allein der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich. wattwallet stellt ausschließlich ein technisches Werkzeug zur Unterstützung der Datenerfassung, Datenverarbeitung, rechnerischen Aufbereitung, Dokumentation und Erstellung abrechnungsbezogener Entwürfe oder Auswertungen zur Verfügung. Eine eigene rechtsgeschäftliche Erklärung von wattwallet gegenüber Mietern oder sonstigen Dritten ist mit der technischen Bereitstellung der Plattform, der Dokumentenerstellung oder einer systemgestützten Versendung im Namen des Kunden nicht verbunden.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung des Zugangs zur Plattform wattwallet über das Internet sowie die technische Bereitstellung der jeweils vereinbarten Funktionalitäten in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Ausgestaltung. Die Plattform kann insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Liegenschaften, Nutzungseinheiten, Zählpunkten, Messkonzepten, Nutzerrollen, Verträgen, Stammdaten und Abrechnungszeiträumen, zum Import, Export, zur Verarbeitung und Zuordnung von Mess- und Stammdaten, zur rechnerischen Ermittlung von Verbrauchs- und Kostenanteilen, zur Erstellung von Abrechnungsentwürfen, Rechnungsentwürfen, Reports, Statusübersichten, Plausibilitätsprüfungen, Datenexporten, Dashboards sowie zur Anbindung von Drittsystemen oder Schnittstellen enthalten.

Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind ausschließlich das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung sowie diese AGB. Öffentliche Darstellungen der Plattform auf Webseiten, in Präsentationen, in Vertriebsunterlagen oder in Demo-Umgebungen stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie noch ein verbindliches Vertragsangebot dar. wattwallet ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Rechenzentrumsbetreiber, Hosting-Dienstleister, Softwareanbieter, technische Dienstleister, Messdatenverarbeiter und sonstige Dritte einzusetzen.

4. Vertragsschluss und Benutzerkonto

Ein Vertrag zwischen wattwallet und dem Kunden kommt durch individuelle Angebotsannahme, durch Auftragsbestätigung, durch digitale Registrierung mit anschließender Freischaltung oder in sonstiger rechtlich wirksamer Weise zustande. wattwallet ist berechtigt, Vertragsabschlüsse, Registrierungen oder Freischaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Soweit für die Nutzung der Plattform ein Benutzerkonto erforderlich ist, benennt der Kunde mindestens eine verantwortliche Ansprechperson mit Administrationsrechten. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und seine Nutzerkonten so zu verwalten, dass ausgeschiedene Mitarbeitende, Dienstleister oder sonstige nicht mehr berechtigte Personen unverzüglich deaktiviert werden. Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder in seinem organisatorischen Verantwortungsbereich erfolgen, soweit er die betreffende Nutzung zu vertreten hat. wattwallet ist berechtigt, Benutzerkonten oder Zugänge vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsverstöße, unbefugte Zugriffe, erhebliche Vertragsverletzungen, rechtswidrige Nutzungen oder eine Gefährdung der Plattform, der Datenintegrität oder der Rechte Dritter bestehen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung der Plattform und für die Erstellung oder Auswertung abrechnungsbezogener Daten erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig, vollständig, aktuell, sachlich zutreffend und im vereinbarten Format bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Messkonzepte, Zählerzuordnungen, Stammdaten, Mieterdaten, Einzugs- und Auszugsdaten, Preisparameter, Vertragsdaten, Ablesewerte, Verbrauchsdaten, Umlagen, Zuschläge, Steuersätze, Reststromdaten, Belegungsänderungen, Nutzungszeiträume und sonstige abrechnungsrelevante oder energiewirtschaftlich relevante Informationen.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit sämtlicher von ihm eingegebener, hochgeladener, übermittelter oder über Schnittstellen übernommener Daten und Inhalte. Dies gilt auch dann, wenn die Daten durch Dritte im Namen oder im Verantwortungsbereich des Kunden bereitgestellt werden. Der Kunde ist ferner allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Tarife, Vertragsbedingungen, Preisblätter, Umlagen, Zuschläge, Abrechnungsmodelle, Mieterstrommodelle und sämtlicher gegenüber Dritten verwendeter Inhalte. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welcher Fassung durch die Plattform erzeugte Abrechnungen, Rechnungsläufe, Reports, Statusmeldungen oder sonstige Dokumente gegenüber Dritten verwendet, versandt, veröffentlicht oder anderweitig eingesetzt werden.

6. Verantwortlichkeit für Abrechnungen und Prüfungspflichten

Sämtliche von wattwallet generierten Dokumente, Rechenstände, Abrechnungsvorschläge, Entwürfe, Berichte, Exportdateien und sonstigen Ergebnisse beruhen ausschließlich auf den vom Kunden oder aus kundenseitig verantworteten Quellen bereitgestellten Daten, Parametern, Zuordnungen und Einstellungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich hierbei ausschließlich um technisch generierte Arbeits- und Berechnungsstände beziehungsweise um automatisiert erzeugte Vorlagen. Eine inhaltliche, rechtliche, steuerliche, energiewirtschaftliche oder mietrechtliche Prüfung oder Freigabe durch wattwallet ist hiermit nicht verbunden.

Der Kunde ist verpflichtet, alle von wattwallet erzeugten Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber Dritten eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität, sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit, steuerliche Behandlung, zutreffende Preisparameter, zutreffende Zeiträume, korrekte Zählerzuordnungen, korrekte Mieterzuordnungen sowie sonstige abrechnungsrelevante Gesichtspunkte zu überprüfen. Eine Abrechnung oder ein sonstiges Dokument gilt erst dann als vom Kunden freigegeben, wenn der Kunde eine entsprechende Freigabe ausdrücklich erklärt oder die Verwendung, den Export, den Versand oder die sonstige Weitergabe gegenüber Dritten veranlasst. Auch bei automatisierten Prozessen, Workflows oder Serienläufen bleibt allein der Kunde dafür verantwortlich, dass nur solche Dokumente verwendet werden, die von ihm hinreichend geprüft wurden und für deren Einsatz er die Verantwortung übernimmt.

7. Keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung

wattwallet erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine energierechtliche Beratung und keine mietrechtliche Beratung. wattwallet prüft insbesondere nicht, ob Messwerte eichrechtlich verwertbar sind, ob Zählerstände vor Ort korrekt erfasst wurden, ob Messgeräte ordnungsgemäß installiert, parametriert, gewartet oder betrieben werden, ob ein konkretes Messkonzept energierechtlich, messstellenrechtlich, eichrechtlich oder abrechnungstechnisch zulässig ist, ob ein Mieterstrommodell sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder ob die vom Kunden verwendeten Tarif-, Umlage- oder Vertragsmodelle rechtlich wirksam oder wirtschaftlich geeignet sind.

Soweit der Kunde gegenüber Mietern oder sonstigen Endkunden als Stromlieferant, Vertragspartei oder Abrechnender auftritt, hat er sämtliche ihn treffenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für energierechtliche, verbraucherschützende, datenschutzrechtliche, steuerliche und mietrechtliche Anforderungen.

8. Datenquellen, Messwerte und Schnittstellen

wattwallet verarbeitet die vom Kunden manuell eingegebenen, hochgeladenen oder über technische Schnittstellen bereitgestellten Daten. wattwallet darf hierbei technische Plausibilitätsprüfungen, Rechenlogiken, Vollständigkeitskontrollen, Validierungen, Warnhinweise, Standardisierungen und sonstige Automatisierungen einsetzen. Solche Funktionen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung und ersetzen weder die Verantwortung des Kunden für die inhaltliche Richtigkeit der Daten noch eine rechtliche oder steuerliche Prüfung.

Soweit Messdaten aus intelligenten Messsystemen, Unterzählern, Gateways, Datenloggern, Routerstrukturen, ERP-Systemen, Hausverwaltungsprogrammen, Hersteller-Clouds oder sonstigen Drittsystemen verarbeitet werden, setzt dies voraus, dass diese Daten tatsächlich verfügbar, technisch übertragbar, korrekt zuordenbar und in auswertbarer Form vorhanden sind. Ohne gesonderte vertragliche Übernahme ist wattwallet weder Messstellenbetreiber noch für die Funktionsfähigkeit kundenseitiger oder drittseitiger Mess- oder Kommunikationsinfrastruktur verantwortlich.

9. Fehlende, widersprüchliche oder technisch nicht verwertbare Daten

Liegen für einen Abrechnungszeitraum keine Daten, unvollständige Daten, widersprüchliche Daten, verspätete Daten oder technisch nicht verwertbare Daten vor, ist wattwallet berechtigt, die Verarbeitung ganz oder teilweise auszusetzen, Datenlücken kenntlich zu machen, Abrechnungsentwürfe als unvollständig oder vorläufig zu kennzeichnen, die Erstellung einzelner Ergebnisse abzulehnen oder die Bearbeitung bis zur Nachlieferung geeigneter Daten zurückzustellen.

wattwallet übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Abrechnung, ein Report oder ein sonstiges Ergebnis erstellt werden kann, wenn erforderliche Daten aufgrund von Ausfällen, Störungen, Fehlfunktionen, Konfigurationsfehlern oder Unterbrechungen auf Seiten von Messgeräten, Zählern, Smart Metern, Submetern, Gateways, Datenloggern, Routern, Switches, Kommunikationshardware, Internetanschlüssen, Stromversorgung, APIs, Drittplattformen, Hersteller-Clouds, Messstellenbetreibern, Netzbetreibern, Hausverwaltungssoftware, ERP-Systemen oder sonstigen Dritten nicht, nicht rechtzeitig oder nur fehlerhaft zur Verfügung stehen. wattwallet ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, fehlende Werte eigenständig vor Ort zu ermitteln, auf eigene Kosten zu beschaffen, manuell nachzupflegen, zu schätzen oder durch Ersatzmaßnahmen zu substituieren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine entsprechende Zusatzleistung vereinbart wurde.

10. Verfügbarkeit, Wartung und technische Einschränkungen

wattwallet bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform im Rahmen des jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Standards. Eine jederzeitige, ununterbrochene, fehlerfreie oder vollständig störungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich und gesondert ein Service Level Agreement vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartungsarbeiten, Updates, Weiterentwicklungen, Migrationen, sicherheitsrelevanten Maßnahmen, Notfallmaßnahmen, Störungen von Telekommunikations- oder Rechenzentrumsleistungen, Cyberangriffen, Kapazitätsengpässen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Stromausfällen oder Ausfällen kundenseitiger Systeme oder drittseitiger Infrastruktur ergeben.

wattwallet ist berechtigt, Wartungsarbeiten vorzunehmen und den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, soweit dies aus technischen, sicherheitsrelevanten, regulatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Soweit möglich, wird wattwallet geplante Wartungsfenster in angemessener Weise ankündigen.

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Nutzung der Plattform sowie für Zusatzleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Preisblatt, der Leistungsbeschreibung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Die Vergütung kann sich aus einmaligen Einrichtungs- oder Onboardingkosten, laufenden Nutzungsentgelten, verbrauchs- oder objektbezogenen Entgelten, Entgelten je Einheit, Nutzer, Zähler, Objekt oder Abrechnung sowie Entgelten für Zusatzmodule, Schnittstellen, Supportleistungen, Schulungen, Individualentwicklungen oder Zusatzservices zusammensetzen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist wattwallet nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, Zugänge einzuschränken, den Zugang zur Plattform zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Freischaltung der Plattform, sofern nicht individualvertraglich ein anderer Beginn vereinbart ist. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für wattwallet insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt, in erheblichem Umfang unzutreffende oder rechtswidrige Daten bereitstellt, datenschutzrechtliche oder sicherheitsrelevante Verstöße begeht, die Rechte Dritter gefährdet oder sonst schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt.

13. Gewährleistung und Haftungsausschluss für inhaltliche Ergebnisse

wattwallet schuldet die technische Bereitstellung der Plattform und die Anwendung der in der Plattform hinterlegten Rechen- und Verarbeitungslogiken auf die vom Kunden bereitgestellten oder aus kundenseitig verantworteten Quellen übernommenen Daten. wattwallet übernimmt keine Gewähr und keine verschuldensunabhängige Haftung dafür, dass die mit der Plattform erzeugten Abrechnungen, Berechnungsergebnisse, Reports, Exporte oder sonstigen Ergebnisse materiell, rechtlich, steuerlich, energiewirtschaftlich, eichrechtlich oder gegenüber Dritten durchsetzbar zutreffend, vollständig oder verwendbar sind, soweit diese Ergebnisse auf Kundendaten, Drittdaten, kundenseitig definierten Parametern, Vertragsdaten, Preisblättern, Messwerten, Stammdaten, Zuordnungen oder sonstigen vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen beruhen.

Insbesondere haftet wattwallet nicht für Abrechnungsfehler, Fehlberechnungen oder sonstige Unrichtigkeiten, die darauf beruhen, dass Messwerte fehlen, verspätet eingehen oder unrichtig sind, Messgeräte, Gateways oder Kommunikationsstrecken nicht ordnungsgemäß funktionieren, Stammdaten, Mieterdaten, Einzugs- oder Auszugsdaten oder Tarifparameter falsch, unvollständig oder veraltet sind, vom Kunden verwendete Messkonzepte, Vertragsmodelle oder Tarifmodelle rechtlich oder technisch ungeeignet sind oder gesetzliche Anforderungen an Mieterstromverträge, Stromrechnungen, Informationspflichten, Stromkennzeichnung oder sonstige regulatorische Pflichten vom Kunden nicht eingehalten werden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit wattwallet einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie übernommen oder einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

14. Haftung von wattwallet

wattwallet haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wattwallet nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer und sonstigen eingesetzten Personen von wattwallet.

Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel, insbesondere gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Haftung nach dieser Regelung ist darüber hinaus der Höhe nach insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich gezahlten Nettoentgelte aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Hat das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses noch keine zwölf Monate bestanden, tritt an die Stelle dieses Zeitraums die bis dahin tatsächlich gezahlte Nettovergütung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer und sonstigen eingesetzten Personen von wattwallet.

Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel, insbesondere gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Haftungsausschluss bei Hardware-, Infrastruktur- und Drittanbieterausfällen

wattwallet haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit, Fehlfunktion, Fehlparametrierung, Unterbrechung, den Austausch oder die fehlerhafte Installation von Messgeräten, Sensorik, Smart Metern, Submetern, Kommunikationsgateways, Datenloggern, SIM-Karten, Routern, Switches, Gebäudeleittechnik, Internetanschlüssen, Stromversorgungssystemen oder sonstigen technischen Einrichtungen des Kunden oder Dritter. wattwallet haftet ferner nicht dafür, dass aufgrund solcher Umstände keine, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Ablesungen vorliegen und deshalb Abrechnungen, Reports oder sonstige Ergebnisse nicht, verspätet oder nur eingeschränkt erstellt werden können.

Dies gilt gleichermaßen für Störungen in der Datenübermittlung aus Systemen Dritter, etwa von Messstellenbetreibern, Netzbetreibern, Hausverwaltungsprogrammen, ERP-Systemen, Hersteller-Clouds, IoT-Plattformen, Middleware-Anbietern, Import- oder Exportdiensten und sonstigen externen technischen Quellen. Soweit eine Haftung von wattwallet für Datenverlust überhaupt in Betracht kommt, haftet wattwallet nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der betroffenen Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich in angemessenem Umfang Sicherungskopien seiner Daten und Exporte vorzuhalten, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.

16. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

17. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde haftet gegenüber wattwallet für sämtliche Schäden, Nachteile, Mehraufwände und Inanspruchnahmen, die aus unrichtigen, unvollständigen, verspäteten, rechtswidrigen oder technisch ungeeigneten Angaben, Inhalten, Datensätzen, Konfigurationen, Tarifmodellen, Preisparametern oder sonstigen Vorgaben des Kunden resultieren. Der Kunde stellt wattwallet auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde gegenüber Mietern oder sonstigen Dritten unzutreffende, unvollständige oder rechtswidrige Abrechnungen verwendet, rechtswidrige Vertragsunterlagen, Tarife, Preisänderungen oder Informationspflichten einsetzt oder verletzt, Daten ohne erforderliche Rechtsgrundlage erhebt, verarbeitet oder übermittelt, vom Kunden vorgegebene Inhalte Rechte Dritter verletzen oder der Kunde energierechtliche, datenschutzrechtliche, steuerliche, eichrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder mietrechtliche Pflichten verletzt. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie besteht nicht, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

18. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung dieses Vertrags bekannt werdenden oder zugänglich gemachten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, technischen, finanziellen, betrieblichen, vertraglichen und organisatorischen Informationen, Unterlagen, Daten, Dokumente, Auswertungen, Messkonzepte, Tarifmodelle, Preisbestandteile, Kalkulationen, Geschäftsstrategien, Produktinformationen, Softwaredetails, Quell- und Zielstrukturen, Prozesse, Know-how sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG.

Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitenden, Organen, Beratern, Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten offenlegen, die diese Informationen zur Durchführung des Vertrags zwingend benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen oder beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder unbefugter Offenlegung zu schützen.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der empfangenden Partei bei Offenlegung nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, die allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten allgemein zugänglich sind, die der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt werden oder die von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei eigenständig entwickelt wurden.

Soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder zwingender aufsichtsrechtlicher Vorgaben zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist, bleibt eine solche Offenlegung zulässig. Die betroffene Partei wird die andere Partei hierüber, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich möglich, vorab informieren und die Offenlegung auf das zwingend erforderliche Maß beschränken.

Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer gelten für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dessen Beendigung fort. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Schutzpflichten, insbesondere nach dem GeschGehG, bleiben unberührt.

19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit wattwallet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend anders vorgesehen ist, datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Nutzung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung der in die Plattform eingespeisten personenbezogenen Daten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass gegenüber Mietern, Bewohnern, Mitarbeitenden, Dienstleistern und sonstigen betroffenen Personen sämtliche datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen erteilt wurden und dass erforderliche Rechtsgrundlagen vorliegen.

Soweit wattwallet Unterauftragnehmer oder Subprozessoren einsetzt, erfolgt dies im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen. Vertragliche Haftungsregelungen zwischen den Parteien lassen eine mögliche unmittelbare gesetzliche Haftung nach datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenüber betroffenen Personen unberührt.

20. Support und Kommunikation

wattwallet kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail, über das Kundenportal, per Ticketsystem oder über sonstige digital vereinbarte Kommunikationswege. Der Kunde ist verpflichtet, eine aktuelle und empfangsbereite E-Mail-Adresse zu unterhalten und Mitteilungen von wattwallet regelmäßig abzurufen. Supportleistungen umfassen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Bearbeitung technischer Rückfragen zur Bedienung und Funktion der Plattform. Nicht geschuldet sind insbesondere individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, energierechtliche Beratung, Tarifgestaltung, Forderungsmanagement, Inkasso, Mieterkommunikation, Streitbeilegung oder die individuelle Prüfung einzelner miet- oder energierechtlicher Sachverhalte.

21. Änderungen der Plattform und Änderungen dieser AGB

wattwallet ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, Funktionen technisch anzupassen, Benutzeroberflächen zu verändern, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, die technische Architektur umzustellen, Integrationen zu ändern sowie Leistungsmerkmale zu erweitern, zu reduzieren oder zu ersetzen, soweit hierdurch der vertragsgemäße Kernnutzen für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Anpassungen können insbesondere erforderlich sein, um gesetzliche Änderungen, regulatorische Anforderungen, technische Standards, Sicherheitsanforderungen oder Vorgaben von Schnittstellenpartnern umzusetzen.

wattwallet ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Eine Änderung ist insbesondere zulässig, soweit sie erforderlich ist, um auf Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung zu reagieren, technische oder sicherheitsrelevante Anpassungen der Plattform vorzunehmen, neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen umzusetzen, Regelungslücken zu schließen oder die Vertragsabwicklung klarer und verständlicher auszugestalten. Änderungen dürfen den wesentlichen Charakter des Vertragsverhältnisses nicht verändern und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verschieben. Über beabsichtigte Änderungen wird wattwallet den Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform informieren. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf den Inhalt der Änderungen, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht vor dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt des Inkrafttretens, gelten die Änderungen als angenommen. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, grundlegender Vergütungsregelungen oder zentraler Haftungsregelungen bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

22. Rechte an der Plattform

Sämtliche Rechte an der Plattform, der zugrundeliegenden Software, den Datenbanken, Modulen, Algorithmen, Quellcodes, Benutzeroberflächen, Layouts, Dokumentationen, Kennzeichen, Marken, Geschäftsbezeichnungen und sonstigen Schutzrechten verbleiben bei wattwallet oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke. Eine Bearbeitung, Dekompilierung, Rückentwicklung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Überlassung an Dritte oder Nutzung über den vertraglich erlaubten Umfang hinaus ist unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes gestatten.

23. Datenexport und Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde innerhalb von 60 Tagen die Herausgabe oder den Export der von ihm in der Plattform verarbeiteten Daten in einem von wattwallet unterstützten Standardformat verlangen, soweit dem keine gesetzlichen, datenschutzrechtlichen, vertraglichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist wattwallet berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu löschen oder zu anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Aufbewahrungsinteressen entgegenstehen. Die Bereitstellung von Datenexporten, Migrationshilfen, Sonderformaten, Individualformaten oder Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Datenübergabe kann gesondert vergütungspflichtig sein.

24. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Epidemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikations- oder Energieinfrastrukturen, Cyberangriffe, längerdauernde Strom- oder Internetausfälle oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von wattwallet, befreien wattwallet für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den betroffenen Leistungspflichten. wattwallet wird den Kunden über Beginn und Ende solcher Umstände im Rahmen des Zumutbaren informieren.

25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Parteien werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zunächst auf operativer Ebene zu klären. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von wattwallet. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

26. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige unbeabsichtigte Regelungslücken.